Kosten
Das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Es erfolgt nur eine Beratung, in derer entschieden werden kann, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.
Bei Nachfrage nennen wir die Kosten: 249,90€ inkl. Auslagen und MwSt. - ansonsten steht die Angabe in der Mail.
Wenn der Antwalt weiter machen soll, erfolgt erst eine Deckungsanfrage bei der RSV. Stimmt diese zu, kann er weitermachen. Lehnt die Versicherung ab, dann setzt sich der Antwalt mit der Mandantschaft in Verbindung, ob er die Kosten selbst tragen will oder nicht.
Kosten für die Prüfung eines Immobilienkaufvertrages/Notarvertrages zum Hauskauf:
499€ zzgl. MwSt.
Kosten für die Prüfung eines Aufhebungsvertrages:
Für die umfassende Prüfung, Erstellung oder Änderung des Aufhebungsvertrages fallen folgende Gebühren an:
2% des gesamten Jahresgehalts
Im Fall einer Einigung kommt noch mal 1,5% des oben genannten Betrags dazu.
Mindestens wird aber ein Betrag in Höhe von EUR 2.000 netto in Rechnung gestellt.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Prüfung eines Arbeitsvertrages pauschal EUR 500 zzgl. MwSt.
Erstellung von Arbeitsverträgen nach Zeitaufwand zu EUR 240 netto. Erfahrungsgemäß fallen hier 10 bis 15 Stunden an. Hinzu kommt noch das Hinweisformular bzgl. der Neuerungen des Nachweisgesetzes mit weiteren 3 bis 5 Stunden Aufwand.
Anfragen zur Löschung von Schufa-Einträgen
vorher Deckungszusage für Beratungsgespräch einholen.
Anfragen zu Erbrecht aufnehmen und Hinweis geben, dass sich ggf. ein Kollege dazu meldet:
Hr. Bräuer