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Luftrecht

ZÜP => Zuverlässigkeitsüberprüfung, d.h. ohne diese Prüfung darf der Pilot nicht fliegen.

Anrufe mit Bezug auf AOPA:
Die AOPA ist eine Rechtsberatungsstelle (wie der ADAC nur für Piloten) Bei diesen Anrufen die Mitglieds-Nr. abfragen.

Bei Anfragen von Mitgliedern keine Unterlagen versenden - ein rechtlicher Rat ist kostenlos.